Bewerbung für unseren Gesangswettbewerb
Schick uns ein Bewerbungsvideo, damit wir Dich und Deine Stimme kennenlernen können.
So sollte Dein Video aussehen:
• Kurze Vorstellung (Name, Alter, gerne warum Du singst)
• Ein Lied Deiner Wahl
• Ungefiltert – wir möchten Deine echte Stimme hören
Rahmenbedingungen:
• A capella oder mit Playback
• Ruhiger Ort, Handyqualität reicht völlig
• Hoch- oder Querformat ist egal
Es geht nicht um Perfektion, sondern um Freude am Singen, Ausdruck und Persönlichkeit.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Reglement:
Der Wettbewerb „Schmachtendorfer Stimme 2026“ richtet sich an junge Menschen im Alter von 14 – 25 Jahren aus Schmachtendorf oder die in Schmachtendorf zur Schule gehen oder einen auf sonstige Art und Weise nachweisbaren persönlichen, familiären, kulturellen oder ehrenamtlichen Bezug zu Schmachtendorf besitzen.
Ausrichter ist der Verein für Verkehr und Heimatkunde Oberhausen-Schmachtendorf e.V., Flandernstraße 44, 46147 Oberhausen vertreten durch Faye-Blossom Schneider (künstlerische Leitung) und Tobias Szczepanski (organisatorische Leitung).
Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Teilnehmende unter 16 Jahren dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Der Wettbewerb findet in zwei Runden statt:
Erste Runde – Auswahl der Finalisten
Die Teilnehmenden senden den ausgefüllten Anmeldebogen und ein Bewerbungsvideo, in dem sie ein Lied ihrer Wahl singen, per E-Mail oder Downloadlink an stimme@heimatverein-schmachtendorf.de . Das Video sollte neben dem gesungenen Lied eine kurze Selbstvorstellung mit Name, Alter und kurzer Begründung zur Teilnahme enthalten und nicht älter als ein Jahr sein. Das Lied sollte a capella oder mit Playback gesungen werden. Handyqualität ist ausreichend, Quer- oder Hochformat sind geeignet. Einsendeschluss ist der 31. März 2026.
Die Teilnehmenden versichern, dass sie berechtigt sind, die von ihnen vorgetragenen Werke öffentlich aufzuführen, soweit dies nicht durch die vom Veranstalter übernommenen Rechte abgedeckt ist. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (insbesondere GEMA-relevante Rechte) werden durch den Veranstalter wahrgenommen. Für falsche Angaben haften die Teilnehmenden selbst.
Die Teilnehmenden erklären sich mit der unentgeltlichen Anfertigung und Nutzung von Foto-, Ton- und Videoaufnahmen einverstanden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Dokumentation, Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Printmedien, Online-Medien und Social Media des Veranstalters. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Printmedien oder archivierte Inhalte bleiben hiervon unberührt.
Aus allen eingesandten Videos wählt die Fachjury 10 – 12 Finalisten aus, die zur zweiten Runde eingeladen werden. Die Entscheidung der Fachjury wird bis spätestens 11.04.2026 den Teilnehmenden und an dieser Stelle mitgeteilt.
Die Fachjury besteht aus:
- Volker Buchloh, ehemaliger Leiter des Kulturbüros Oberhausen und der städtischen Musikschule, Chorleiter und Kapellmeister
- Irina Demin, Lehrerin an der Heinrich-Böll-Gesamtschule in Oberhausen-Schmachtendorf
- Detlef Mielke, Mitglied im Gospelchor und Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde „Königshardt & Schmachtendorf“
- Faye-Blossom Schneider, Sängerin und Absolventin der Klostermusikschule
- Sarah Seppendorf, Sängerin, Coach und Musiktherapeutin aus Dinslaken, Master in Musiktherapie (ArtEZ hogeschool voor de kunsten, Enschede), Bachelor in Musik/Musikpädagogik und Musikwissenschaft (Westfälische Wilhelms-Universität Münster)
- Christina Velten, Sängerin, Leiterin Chor RemiXed, Lehrerin an der Alsfeldschule
Bewertungskriterien
- Künstlerische Persönlichkeit/ Präsenz/ Ausstrahlung
- Stimmqualität/ Stimmpräsenz/ Stimmprojektion
- Musikalische Gestaltung (Rhythmik, Phrasierung, Ausdruck)
- Technisches Können
- Textaussprache
- Interpretation
Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass die Bewerbungen inkl. hochgeladener Materialien der Fachjury zugänglich gemacht werden. Mit der Einschreibung erkennen die Bewerber diese Wettbewerbsbestimmungen an. Die Juryentscheidung ist hinsichtlich der Auswahl unanfechtbar. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.
Zweite Runde – Finale am 25. April 2026
Das Finale wird von den ausgewählten Sängerinnen und Sängern in einem öffentlichen Konzert am 25. April 2026 von 16:30 – 20:00 Uhr in der Kirche an der Kempkenstraße, Kempkenstraße 41, 46147 Oberhausen, präsentiert. Zwei Musikstücke werden vorgetragen, eines davon verbindlich a capella, das zweite nach freier Wahl. Die Reihenfolge des Vorsingens erfolgt durch Auslosung. Die Kandidaten werden von der Fachjury live beurteilt.
Das anwesende Publikum wählt anschließend in geheimer Abstimmung per Stimmkarten den/die Sieger/in. Der/die Sieger/in erhält im Anschluss an den Wettbewerb ein Coaching durch Faye-Blossom Schneider und hat die Möglichkeit, ein eigenes Konzert zu gestalten.
Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass die Beiträge des Finales gefilmt und in digitalen und analogen Medien komplett oder auszugsweise verwendet werden. Sollte der Wettbewerb ganz oder in Ausschnitten im Rundfunk oder Fernsehen übertragen werden, so können die Kandidaten daraus keine Rechte oder Honoraransprüche geltend machen. Sollte der Wettbewerb aus wichtigen Gründen (z.B. höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen) abgesagt werden müssen, bestehen keine Ersatz- oder Schadenersatzansprüche.
Sieger/innenkonzert am 23. Mai 2026
Der/die Sieger/in gibt am 23. Mai 2026 um 17 Uhr ein eigenes Konzert in der Kirche an der Kempkenstraße, Kempkenstraße 41, 46147 Oberhausen. Der/die Siegerin ist frei in der Auswahl der gesungenen Lieder, stimmt sich diesbezüglich aus organisatorischen Gründen mit den Leitern des Wettbewerbs ab.
Hier geht’s zum Anmeldeformular: Anmeldeformular















